Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand: 01.01.2017)

 

Erster Teil

Einleitende Bestimmungen

§ 1

UN Global Compact

 

Die FUMINCO Gesellschaft mbH (im Folgenden FUMINCO genannt) bekennt sich ohne Vorbehalt zu dem Global Compact der Vereinten Nationen. Die Prinzipien des Global Compact beruhen auf einem weltweiten Konsens, der sich herleitet aus

 

  1. der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte,
  2. der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit,
  3. der Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung und
  4. dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption.

 

Der Global Compact verlangt von den Unternehmen, innerhalb ihres Einflussbereiches einen Katalog von Grundwerten auf dem Gebiet der Menschenrechte, der Arbeitsnormen, des Umweltschutzes und der Korruptionsbekämpfung anzuerkennen, zu unterstützen und in die Praxis umzusetzen:

 

  1. Menschenrechte
    1. Unternehmen sollen den Schutz der internationalen Menschenrechte innerhalb ihres Einflussbereiches unterstützen und achten und
    2. sicherstellen, dass sie sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen.
  2. Arbeitsnormen
    1. Unternehmen sollen die Vereinigungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen wahren sowie ferner für
    2. die Beseitigung aller Formen der Zwangsarbeit,
    3. die Abschaffung der Kinderarbeit und
    4. die Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Beschäftigung eintreten.
  3. Umweltschutz
    1. Unternehmen sollen im Umgang mit Umweltproblemen einen vorsorgenden Ansatz unterstützen,
    2. Initiativen ergreifen, um ein größeres Verantwortungsbewusstsein für die Umwelt zu erzeugen, und
    3. die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien fördern.
  4. Korruptionsbekämpfung
    1. Unternehmen sollen gegen alle Arten der Korruption eintreten, einschließlich Erpressung und Bestechung.

 

§ 2

Erweiterte Erklärung

 

FUMINCO ist ein deutsches Unternehmen und lebt aktiv die Grundsätze der Europäischen Union und des deutschen Grundgesetzes. Daraus ergibt sich die gesellschaftliche Verantwortung des Unternehmens, die auch im Rahmen des begrenzten unternehmerischen Handlungsspielraumes die Unternehmensphilosophie von FUMINCO maßgeblich beeinflusst.

Die Mitarbeiter von FUMINCO tragen maßgeblich zum Erfolg des Unternehmens bei. Die Einhaltung aller Gesetze zum Schutz dieser Mitarbeiter, von Dritten und der Umwelt ist für FUMINCO ein elementarer Grundsatz, der sich gleichermaßen aus juristischen und ethischen Prinzipien ableitet. FUMINCO definiert deshalb "Gesundheit" der Mitarbeiter nicht nur als Abwesenheit von Krankheit, sondern als ein Zustand vollständigen physischen, psychischen und sozialen Wohlbefindens. FUMINCO ermutigt und unterstützt seine Mitarbeiter, ihre Kreativität und ihr Potenzial für den gemeinsamen Erfolg einzubringen. Die Unternehmenswerte dokumentieren diese Verantwortung.

FUMINCO verpflichtet sich schon aus dem Selbstverständnis des Unternehmens und der Mitarbeiter heraus, höchste Sorgfalt im Umgang mit personen- und projektbezogen Daten walten zu lassen, um das Allgemeine Persönlichkeitsrecht und die informationelle Selbstbestimmung der Mitarbeiter oder Dritter sowie Kundendaten zu schützen. IT-Sicherheit und Datenschutz sind für FUMINCO signifikante Qualitäts- und Wettbewerbsmerkmale.

 

Zweiter Teil

Allgemeine Bestimmungen

§ 3
Geltungsbereich & abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von FUMINCO gelten im Vertragsverhältnis zu dem Kunden, sofern nicht ausdrücklich durch individuelle Vereinbarung zwischen den Parteien etwas anderes vereinbart ist. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind fester Bestandteil aller Verträge, die FUMINCO mit dem Kunden schließt.

Verbraucher im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer oder Unternehmen im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten werden kann, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handeln. Kunden im Sinne der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Kunden.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von FUMINCO gelten ausschließlich, entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, FUMINCO hätte deren Geltung schriftlich zugestimmt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn FUMINCO in Kenntnis entgegenstehender oder davon abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringt.

 

§ 4

Zustandekommen von Verträgen

 

Der Vertrag zwischen FUMINCO und dem Kunden kommt zustande, wenn entweder der Kunde ein Angebot von FUMINCO vorbehaltlos und ohne Änderung annimmt oder FUMINCO ein Angebot des Kunden schriftlich bestätigt oder FUMINCO innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Bestellung die vom Kunden bestellten Gegenstände oder Leistungen liefert oder erbringt.

FUMINCO ist an ein schriftlich abgegebenes Angebot mindestens ein Monate ab Eingang des Angebotes beim Kunden gebunden.

 

§ 5

Durchführen des Auftrages

 

Der Auftrag ist entsprechend den für ingenieurtechnische Tätigkeiten allgemein gültigen Grundsätzen unparteiisch nach besten Wissen und Gewissen von FUMINCO auszuführen.

Einen bestimmten Erfolg, insbesondere ein vom Kunden gewünschtes Ergebnis, kann FUMINCO nur im Rahmen objektiver und unparteiischer Anwendung der geforderten Sachkunde gewährleisten.

FUMINCO behält sich uneingeschränkt alle Entscheidung über technische, ablaufrelevante und programmierspezifische Details, sowie die Vorgehensweise und Werkzeuge, mit denen die Dienstleistung erbracht wird, vor. FUMINCO steht es zudem frei, zur Erbringung der Leistung im Zuge des technischen Fortschritts auch neuere beziehungsweise andere Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards zu verwenden, als zunächst angeboten, insofern dem Kunden hieraus keine Nachteile entstehen.

FUMINCO wird vom Kunden ermächtigt, bei Beteiligten, Behörden und dritten Personen, die für die Erbringung der Dienstleistung notwendigen Auskünfte einzuholen und Erhebungen durchzuführen. Falls erforderlich, ist hierfür FUMINCO vom Kunden eine besondere Vollmacht auszustellen.

Die Dienstleistung ist innerhalb der vereinbarten Frist zu erbringen.

Schriftliche Ausarbeitungen werden dem Kunden in zweifacher Ausfertigung zur Verfügung gestellt. Weitere Exemplare werden gesondert in Rechnung gestellt.

 

§ 6

Urheberrechtsschutz

 

FUMINCO behält an den erbrachten Leistungen, soweit sie urheberrechtsfähig sind, das Urheberrecht.

 

§ 7

Lieferung- und Leistungsumfang

 

Der Inhalt der von FUMINCO zu erbringenden Leistungen ergibt sich vorrangig aus der schriftlichen Vertragsurkunde beziehungsweise aus den vom Kunden bestätigten Angebotsunterlagen, sofern solche nicht vorliegen, aus der schriftlichen Auftragsbestätigung von FUMINCO. Jedwede Änderungen und Nachträge bedürfen der Schriftform. Darunter fallen vor allem Veränderung des Lieferumfanges und alle weiteren, nicht explizit vertraglich vereinbarten Leistungen.

FUMINCO ist zu Teilleistungen berechtigt.

Daten, Ergebnisse und Teilergebnisse, die im Rahmen eines Kundenauftrages bearbeitet oder entstehen, werden von FUMINCO auf einem sicheren Übertragungsweg dem Kunden zur Verfügung gestellt. Erfolgt die Übergabe von Daten auf elektronischem Wege, muss dies verschlüsselt erfolgen. Ein davon abweichender Übertragungsweg muss vom Kunden schriftlich vorab bestätigt werden.

 

§ 8

Geheimhaltung

 

FUMINCO wird sämtliche Daten, Informationen und Materialien, die es vom Kunden erhält, streng vertraulich behandeln und Dritten gegenüber nicht offenbaren und zudem sicherstellen, dass Dritte keinerlei Zugang zu den Daten, Informationen und Materialien erhalten.

Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt des Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.

Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

 

§ 9

Haftung

 

Die Haftung von FUMINCO für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB); insoweit haftet FUMINCO für jeden Grad des Verschuldens. Die Haftung im Falle des Lieferverzugs ist jedoch für jede vollendete Woche des Verzugs im Rahmen einer pauschalisierten Verzugsentschädigung auf 0,5 Prozent des Lieferwertes, maximal jedoch auf nicht mehr als fünf Prozent des Lieferwertes begrenzt. Eine entsprechende Klausel muss Bestandteil der Vertragsurkunde sein.

FUMINCO kommt nur in Verzug, wenn FUMINCO die Lieferverzögerung zu vertreten hat. Bei nicht zu vertretenden Lieferhindernissen wie beispielsweise Fälle von höherer Gewalt, Krankheit, Streik oder Aussperrung, die auf einem unverschuldeten Ereignis beruhen und zu schwerwiegenden Betriebsstörungen führen, tritt Lieferverzug nicht ein. Die Ablieferungsfrist verlängert sich entsprechend, und der Kunde kann hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.

Weist die Dienstleistung einen fachlichen Mangel oder eine vom Kontext des Auftrages abhängige unvollständige Dokumentation auf, so kann der Kunde als Nacherfüllung die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Dokumentation verlangen.

Ist die Beseitigung des fachlichen Mangels die gewählte Form der Nacherfüllung, so steht FUMINCO binnen eines angemessenen Zeitraumes zunächst ein Nachbesserungsversuch zu. Als angemessen gilt eine Nachbesserungsfrist von 20 Kalendertagen.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder die Rückgängigmachung (Rücktritt) verlangen.

Der Kunde muss FUMINCO offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Empfang der Ergebnisse beziehungsweise Teilergebnisse einer Dienstleistung schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristenwahrung genügt die rechtzeitige Absendung; die elektronische Anzeige von Mängeln ist zulässig. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die fristgerechte Mängelrüge.

Erfolgt die Mängelrüge zu Unrecht, ist FUMINCO berechtigt, von dem Kunden die dadurch entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.

Sämtliche Ansprüche auf Schadensersatz verjähren nach einem Zeitraum von drei Jahren ab Kenntnis des Schadens oder nach dem vom Gesetzgeber vorgegebenen Zeitraum, sollte dieser kürzer sein.

Versendet FUMINCO Waren im Auftrag des Kunden über Dritte (zum Beispiel Speditionen oder sonstige Transportunternehmen), geht die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung der Sache mit Übergang an den Dritten auf den Kunden über. Etwaige eigene Ansprüche gegen den Dritten wird FUMINCO an den Kunden abtreten oder für diesen im eigenen Namen gelten machen; weitergehende Ansprüche des Kunden gegenüber FUMINCO sind ausgeschlossen.

 

§ 10

Eigentums- und Rechtsvorbehalt

 

Bis zur vollständigen Zahlung behält sich FUMINCO das Eigentum an Kaufsachen und Ergebnissen von erbrachten Dienstleistungen sowie die unbedingte Übertragung von Nutzungsrechten im vertragsgegenständlichen Umfang vor. Eine Veräußerung, Verpfändung, Vermietung, Verleitung oder sonstige Zugänglichmachung an einen Dritten ist bis zum vollständigen Eigentums- und Rechteübergang an den Kunden nicht zulässig.

Die Ausübung des Eigentums- und Rechtevorbehalts gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. FUMINCO ist jedoch berechtigt, über die Kaufsache oder die Ergebnisse einer Dienstleistung, für welche das Eigentumsrecht geltend gemacht wurde, nach angemessener Frist anderweitig zu verfügen.

 

§ 11

Pflichten des Kunden

 

Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche notwendigen Basisinformationen und Vorgaben für die von FUMINCO zu erbringenden Leistungen bei Auftragsbestätigung zur Verfügung zu stellen.

Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, FUMINCO im Rahmen der Vertragsdurchführung Daten und Informationen zu beschaffen oder zu übergeben, hat der Kunde diese FUMINCO in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des von Kunden überlassenen Materials in ein anders Format oder die Aufbereitung der aufgrund schlechter Qualität nicht unmittelbar verwertbaren Daten in erheblichem Maße erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Zusatzkosten.

Der Kunde haftet dafür, dass sämtliches Material, das FUMINCO für die Vertragsdurchführung übergeben wird, frei von Rechten Dritter ist, beziehungsweise der Kunde die Einverständniserklärung dieser Dritter hat, das Material zu nutzen.

Die Vertragspartner arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise im Projekt unverzüglich gegenseitig.

FUMINCO ist vom Kunden von allen Vorgängen und Umständen, die erkennbar für den Auftrag von Bedeutung sein können, umgehend, schriftlich und ohne besondere Aufforderung in Kenntnis zu setzen.

Der Kunde benennt für die Dauer der Leistungserbringung mindestens eine Kontaktperson und deren Stellvertreter, an die sich FUMINCO verbindlich wenden kann.

Veränderung in Zusammenhang mit den benannten Kontaktpersonen haben die Vertragsparteien sich jeweils unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor genannten Kontaktpersonen und deren Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

Die Kontaktpersonen verständigen sich in regelmäßigen Abständen über die Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können.

Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit und für einen Zeitraum von einen Jahr danach keine Mitarbeiter von FUMINCO abzuwerben oder ohne Zustimmung von FUMINCO anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde eine von FUMINCO der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.

 

§ 12

Preise und Zahlungsbedingungen

 

Soweit sich aus den entsprechenden Angaben nichts anderes ergibt, verstehen sich sämtliche Preisangaben netto zuzüglich der jeweiligen geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer).

Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Rabatte oder Skonto werden nur nach schriftlicher Vereinbarung gewährt. Ansprüche auf nicht aktuelle Preise aufgrund von ausgelaufenen, ehemals geschlossenen Verträgen oder veralteten Werbeunterlagen und Angeboten von FUMINCO werden nicht anerkannt.

Änderungen der Preise von Daueraufträgen (z. B. Betreuungsverträge im Rahmen der arbeitssicherheitstechnische Betreuung gemäß ASiG) und Rahmenverträgen werden erst nach einer textlichen Mitteilung an die Kunden wirksam, die mindestens 1 Monat vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss. Die Mitteilung erfolgt in einfacher und verständlicher Weise unter Hinweis auf Anlass, Umfang und Voraussetzung der Änderungen.

Ändert die FUMINCO die Preise, so hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen. Hierauf wird die FUMINCO den Kunden in der textlichen Mitteilung hinweisen. Die FUMINCO hat die Kündigung innerhalb 1 Woche nach Eingang in Textform, unter Angabe des Vertragsendes, zu bestätigen.

Wechsel, Schecks und sonstige unbare Zahlungen nimmt FUMINCO lediglich erfüllungshalber an.

Sämtliche Forderungen von FUMINCO gegenüber dem Kunden werden sofort fällig, wenn der Kunde ohne gerechtfertigten Grund Zahlungsbedingungen nicht eingehalten hat oder FUMINCO nach Vertragsabschluss eine wesentliche Vermögensverschlechterung des Kunden bekannt wird. FUMINCO ist dann auch berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen nur auszuführen, wenn der Kunde zuvor eine der weiteren Lieferung und Leistung entsprechende Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung durch selbstschuldnerische Bankbürgschaft erbracht hat.

Kommt der Kunde mit der Zahlung der Forderungen von FUMINCO in Verzug, so kann FUMINCO nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Schadens sind bei Zahlungsverzug Mahngebühren sowie Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatzes der Deutschen Bundesbank zu entrichten, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Sie sind höher anzusetzen, wenn FUMINCO eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweist. Die Höhe der Mahngebühr liegt bei fünf Euro zuzüglich anfallender Bankgebühren oder sonstiger Gebühren pro Mahnvorgang.

 

§ 13

Laufzeit von Dauerschuldverhältnissen

 

Ohne anderweitige Vereinbarung haben Dauerschuldverhältnisse (zeitweise Erbringung oder Überlassung von Lieferungen und Leistungen) zwischen FUMINCO und dem Kunden eine Laufzeit von zwölf Monaten ab Vertragsschluss.

Das Dauerschuldverhältnis verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn es nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf der jeweiligen Laufzeitperiode schriftlich gekündigt wird.

 

§ 14

Aufrechnung und Rückbehaltungsrecht

 

Gegenüber Ansprüchen von FUMINCO kann der Kunde nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbeschrittenen Forderungen aufrechnen.

Zur Zurückbehaltung von Leistungen, die der Kunde aufgrund eines Vertrages mit FUMINCO schuldet, ist er nur berechtigt wegen solcher Ansprüche, die im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen, mit diesem Vertrag zusammenhängen sowie unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

§ 15

Abtretung von Ansprüchen

 

Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche gegenüber FUMINCO, die keine Geldforderung sind, an Dritte abzutreten.

 

§ 16

Form

 

Alle Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden und sonstige, auch einseitige, Willenserklärungen zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für Vereinbarungen, mit der die Schriftform abbedungen wird.

 

§ 17

Datenschutz

 

Alle den Kunden betreffenden Daten speichert und verarbeitet FUMINCO unter strikter Beachtung aller einschlägigen Datenschutzbestimmungen. Der Kunde erklärt seine ausdrückliche Zustimmung, dass FUMINCO alle Kundenstammdaten auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung speichert und unter Beachtung bestehender Datenschutzbestimmungen verwendet.

§ 18

Referenzen

 

Der Kunde erklärt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung, dass FUMINCO ihn in ihrer Werbung oder gegenüber Dritten als Referenzadresse nennen kann. Zusätzlich darf die FUMINCO den thematischen Umfang des Projektes im Rahmen einer stichwortartigen Liste in ihrer Werbung und auf ihrer Homepage veröffentlichen.

§ 19

Mehrsprachige Dokumente

 

Existieren im Rahmen des Vertrages Dokumente neben einer deutschsprachigen Fassung auch in anderen Sprachen, so ist im Zweifel die deutschsprachige Fassung maßgeblich.

 

§ 20

Anwendbares Recht

 

Auf das Rechtsverhältnis der Parteien findet das Recht des Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechtes und des UN-Kaufrechtes Anwendung.

Setzt der Kunde Produkte oder sonstige Lieferungen und Leistungen von FUMINCO außerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder außerhalb des Anwendungsbereichs des Rechts der Bundesrepublik Deutschland ein, so obliegt die Beachtung damit im Zusammenhang stehenden ausländischen Rechts oder deutscher Ausfuhrbestimmungen ausschließlich dem Kunden.

 

§ 21

Gerichtsstand und Erfüllungsort

 

Ist der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Aachen Gerichtsstand und für beide Seiten Erfüllungsort für die jeweiligen vertraglichen Pflichten.

 

§ 22

Neufassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

Das Recht, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Leistungen und deren Beschreibungen unter Einhaltung angemessener Ankündigungsfristen jederzeit zu ändern, bleibt FUMINCO vorbehalten.

Im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen ist FUMINCO berechtigt, ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern. Die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden zum Gegenstand des laufenden Vertrages, wenn der Kunde deren Geltung innerhalb von vier Wochen nach Zugang nicht widersprochen hat.

 

§ 23

Salvatorische Klausel

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder Teile davon unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Der Kunde und FUMINCO werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung in ihrer wirtschaftlichen Zwecksetzung am nächsten kommt. Dies gilt für ein Lücke des Vertrages und seine Auslegung entsprechend.

 

Dritter Teil

Besondere Bestimmungen

§ 24

Geltungsbereich

 

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten vorrangig vor den allgemeinen Bestimmungen in Teil 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Vorrang individueller Abreden bleibt davon unberührt.

 

§ 25

Software

 

Ist die Lieferung von Standardsoftware eines dritten Herstellers durch FUMINCO Gegenstand eines Vertrages, so richten sich die Einräumung der Rechte an der Software gegenüber dem Kunden und die Gewährleistungsrechte des Kunden nach den entsprechenden Bestimmungen des Softwareherstellers, die insoweit im Verhältnis zwischen FUMINCO und dem Kunden Anwendung finden. FUMINCO wird diese Bestimmungen dem Kunden auf Anfordern unverzüglich zugänglich machen.

An eigenentwickelter Standardsoftware räumt FUMINCO dem Kunden ein einfaches, zeitlich unbeschränktes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht ein. Der Kunde ist berechtigt, die Software je Lizenz nur auf einem Computer einzusetzen (Einzellizenz). Die Software gilt als auf einem Computer eingesetzt, wenn sie in den Arbeitsspeicher geladen oder auf einem Festspeicher installiert ist. Im Übrigen finden hinsichtlich der Nutzungsrechte die zwingenden Bestimmungen des Urheberrechtsgeschäftes (§§ 69 a ff Urhebergesetz) ergänzende Anwendungen.

Ohne anderweitige Vereinbarung räumt FUMINCO bei individuell für den Kunden erstellter Software beziehungsweise individuell ergänzten Teilen von Standardsoftware ein einfaches, zeitlich unbefristetes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht ein. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung des Quellcodes von Individualsoftware im vorstehenden Sinne, soweit dies nicht zur Erfüllung rechtskräftig festgestellter oder unbestrittener Gewährleistungsansprüche des Kunden zwingend erforderlich ist. Der Kunde ist nicht berechtigt, durch FUMINCO erstellte Individualsoftware zur Weiterentwicklung zu nutzen oder in sonstiger Weise zu ändern.

Für Software, die FUMINCO als Applikation Service Provider (ASP) auf eigenen Servern dem Kunden zur zeitweisen Online-Nutzung zur Verfügung stellt, gelten die vorstehenden Ziffern 2 und 3 entsprechend mit der Maßgabe, dass ein Nutzungsrecht nur für den vertraglich vereinbarten Zeitraum eingeräumt wird. Für die Verfügbarkeit gilt Ziffer 1 entsprechend.

Ohne andere Vereinbarung ist FUMINCO nicht verpflichtet, Software im Sinne der Ziffern 2 bis 4 nachträglich weiter zu entwickeln oder dem Kunden Updates zur Verfügung zu stellen.

Der Kunde ist berechtigt, ausschließlich für eigene Zwecke von Software im Sinne der Ziffern 2 bis 4 eine Sicherungskopie zu erstellen. Weitere Vervielfältigungen sind ihm nicht gestattet.

Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte an Software im Sinne der Ziffern 2 bis 4 auf Dritte, sei es entgeltlich oder unentgeltlich, zeitweise oder unbefristet, ganz oder teilweise oder in sonstiger Form, zu übertragen.

Software, die von FUMINCO-Mitarbeitern gemeinsam mit von FUMINCO nicht beauftragten Dritten im Rahmen von Projekten (mit-)entwickelt wird, in denen die softwareentwicklungsbezogene Leitung beim Kunden oder einem von ihm beauftragten Dritten liegt, gilt nicht als von FUMINCO hergestellt. In diesem Fall schuldet FUMINCO keinen bestimmten Erftext-align: justify;/p/p olg, sondern lediglich den Einsatz eines fachlich geeigneten Mitarbeiters.

 

§ 26

Internet/Intranet

 

Bei allen Leistungen von FUMINCO, deren Gegenstand das Speichern und das Bereithalten zum Abruf via Internet von Programmen und Daten des Kunden auf Servern von FUMINCO ist, schuldet FUMINCO eine Mindestverfügbarkeit der Programme und Daten von 98 Prozent der vereinbarten Vertragslaufzeit. Bei Störung des Serverbetriebs wird FUMINCO um unverzügliche Beseitigung der Störungen bemüht sein. Notwendige Unterbrechungen des Serverbetriebs wird FUMINCO nach Möglichkeit außerhalb der Hauptgeschäftszeiten (zwischen 21:00 Uhr und 06:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen) durchführen. Die Server von FUMINCO sind nach dem bei Vertragsschluss üblichen Stand der Technik mit Sicherheitseinrichtungen gegen Datenverlust, unbefugten Datenzugriff und Virenbefall ausgerüstet.

Im Falle des Zahlungsverzuges mit einem nicht unerheblichen Teil des fälligen Rechnungsbetrages oder der Gefährdung des Zahlungsforderung von FUMINCO wegen einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden im Sinne von § 321 BGB ist FUMINCO berechtigt, die vertragliche Leistung einzustellen, bis der Kunde seine fälligen Verbindlichkeiten ausgeglichen hat. Den Anspruch auf Gegenleistung verliert FUMINCO dadurch nicht.

 

§ 27

Gewährleistung

 

Für etwaige Mängel in Standard- und Individualsoftware leitet FUMINCO nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Sofern FUMINCO die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigert oder die Beseitigung des Mangels und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigert oder diese objektiv fehlgeschlagen ist, kann der Kunde nach seiner Wahl nur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) und gegebenenfalls Schadensersatz im Rahmen der Haftung gemäß § 4 verlangen.

Gewährleistungsansprüche des Kunden sind bei Softwareprodukten jedoch ausgeschlossen, wenn dieser die Software selbst verändert hat oder durch Dritte verändern ließ, es sei denn, der Kunde weist nach, dass eine Änderung die Analyse- und Bearbeitungsaufwendung von FUMINCO nicht wesentlich erschwert und der Mangel der Software bei Übergabe oder Abnahme anhaftet.

Werden die durch FUMINCO dem Kunden nach dem Vertrage einzuräumenden Nutzungsrechte durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, so hat FUMINCO unbeschadet der dem Kunden zustehenden Ansprüche das Recht, in einem für den Kunden zumutbaren Umfang nach dessen Wahl entweder die vertraglichen Leistungen so abzuändern, dass sie aus dem Schutzbereich herausfallen, gleichwohl aber den vertraglichen Bestimmungen entsprechen, oder die Befugnis zu erwirken, dass sie uneingeschränkt und ohne zusätzliche Kosten für den Kunden vertragsgemäß genutzt werden können.

Weitergehende Garantien im Rechtssinn erhält der Kunde durch FUMINCO nicht.

Ist die Lieferung von Hardware eines dritten Herstellers durch FUMINCO Gegenstand des Vertrages, so richten sich die Gewährleistungsrechte des Kunden nach den entsprechenden Bestimmungen des Hardwareherstellers, die insoweit im Verhältnis zwischen FUMINCO und dem Kunden Anwendung finden. FUMINCO wird diese Bestimmungen dem Kunden auf Anfordern zugänglich machen.