Aus- und Weiterbildung

Unser Team in der Arbeitssicherheit steht unseren Kunden nicht nur im Rahmen der sicherheitstechnischen Betreuung gemäß dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) aktiv zur Seite, sondern unterstützt sie in vielen Bereichen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Von unseren langjährigen Erfahrungen im Arbeitsschutz profitieren nicht nur unsere Kunden, wir bieten zudem individuell zugeschnittene Weiterbildungsprogramme für ihre Mitarbeiter im Bereich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes an. Kernziel unserer betrieblichen Weiterbildungen ist neben der Vermittlung von praxisnahem Wissen insbesondere die Vermittlung von Know-how, damit ihre Mitarbeiter die Pflichten im Arbeitsschutz kennen und umsetzten können (Hilfe zur Selbsthilfe).

In Rahmen von innerbetrieblichen Weiterbildungen in Form von Kurzseminaren (ca. 4 Stunden) bieten wir u. a. Unterstützung bei der Umgestaltung der Gefährdungsbeurteilung bzw. des Unterweisungssystems an. Schwerpunkt unserer Weiterbildungsprogramme sind jedoch die Themen „Arbeitsschutz für Führungskräfte“ und „Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen - Sieben Schritte zum Ziel“ (16-20 Stunden).

Neben Kurzseminaren bieten wir bei tiefergehendem Interesse zum Themenkomplex Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Weiterbildungsmöglichkeiten in Form von eigenständigen Ausbildungen an. Gemeinsam mit unserem Partner, der Technischen Hochschule Georg Agricola in Bochum (THAG Bochum), bilden wir Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) bzw. Sicherheitsbeauftragte (Sibe) und Befähigte Personen, z. B. zur Prüfung von Leitern und Tritten, aus.

Ein zentraler Punkt bei der Aus-/Weiterbildung sind die Rechte und die Pflichten der Führungskräfte im Arbeitsschutz. Anhand mehrerer Modelle, wie z. B. dem 3-Barriere-(Arbeits-)Schutzsystem und dem Regelkreis der Arbeitssicherheit werden zukünftige Führungskräfte auf ihre betrieblichen Aufgaben im Arbeitsschutz, die sich aus den einschlägigen Gesetzen ergeben, optimal vorbereitet. Hierzu zählen z. B. das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) oder die Allgemeine Bundesbergverordnung (ABBergV). Zudem liegt der Fokus unserer Weiterbildungsprogramme auf der Erstellung und Pflege von Gefährdungsbeurteilungen und deren systematischen und effizienten Einbindung in die betriebliche Ablauf- bzw. Aufbauorganisation. So schaffen wir für Unternehmen in den Bereichen Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen und Unterweisungen Rechtssicherheit. Wir beraten unsere Kunden in der Phase der Seminarvorbereitung und passen die Inhalte individuell an die Bedürfnisse unserer Kunden an.

Ausbildung zur Sicherheitsbeauftragten/m (Sibe) oder Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)

Gemeinsam mit unserem Partner, der Technischen Hochschule Georg Agricola in Bochum (THAG Bochum), bilden wir u. a. Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) aus. Dabei legen wir neben modernen Ausbildungskonzepten und effizienter Ermöglichungsdidaktik auch großen Wert auf die Praxisnähe und bieten z. B. zusätzliche Ausbildungsmöglichkeiten zur Befähigen Personen zur Prüfung von Leitern und Tritten an. Auf dieser Grundlage bilden wir auch Sicherheitsbeauftrage (Sibe) aus, die unsere Kunden bei ihren Aufgaben im Arbeitsschutz optimal unterstützen können.

Seminare für Führungskräfte

Für die BG RCI richten wir unter anderem mehrtägige Seminare bzw. Workshops zu den Themen "Arbeitsschutz für Führungskräfte" und "Erstellung/Optimierung von Gefährdungsbeurteilungen" aus. Hier eine bespielhafte Themenübersicht eines Seminars zum Thema Gefährdungsbeurteilung.

Seminarübersicht „Gefährdungsbeurteilung - Sieben Schritte zum Ziel"

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Dauer: 20 Stunden

Max. Anzahl Teilnehmende: 12

 

Startphase:

  1. Vorstellungsrunde inkl. grundsätzliche Fragen zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung und zum Arbeitsschutz allgemein
  2. Erwartungshaltung der Teilnehmenden

Theorieblock I (allgemein inkl. viele Diskussionen)

  1. Was ist sicheres Arbeiten? Wie kann ich unsichere Situationen erkennen (objektive Methoden)
  2. Welche Instrumente greifen ineinander, um sicheres Arbeiten im Unternehmen zu gewährleisten (3-Barriere-(Arbeits-)Schutzsystem: Gefährdungsbeurteilung etc. - Sicherheitskurzgespräch - Verhalten der Mitarbeiter
  3. Regelkreis der Arbeitssicherheit: Gefährdungsbeurteilung - Betriebsanweisung - Unterweisung - (Wirkungs-)Kontrolle
  4. Anschauliche Herleitung des gesetzlich vorgeschriebenen Inhalts einer Gefährdungsbeurteilung (§§ 3, 5, 6 ArbSchG)
  5. Vorstellung bzw. Erarbeitung
    1. Gefahr/Gefahrenquelle/Gefährdung bzw. Belastung
    2. Belastung vs. Beanspruchung (inkl. LMM)
    3. Gesundheitsschaden-Modell
    4. Anlässe für eine neue Gefährdungsbeurteilung bzw. Überarbeitung

Theorieblock II (Gefährdungsbeurteilung)

  1. Wie erstelle ich eine Gefährdungsbeurteilung (A016 und A017) - Gruppenarbeit
  2. Umsetzung der Vorgabe aus dem Mutterschutzgesetz
  3. psychische Belastungen

Praxisblock (Gefährdungsbeurteilung)

  1. Erstellung von 2 bis 3 Gefährdungsbeurteilungen auf Grundlage des Erlernten (Theorieblock I und II) auf Grundlage des Fallbeispiels Kohlenverladung - Gruppenarbeit
  2. Ergebnisvorstellung und -diskussion

 

 

Neben den o. g. Seminaren bzw. Workshops schulen wir auch unabhängig von der Berufsgenossenschaft und können so zusammen mit Ihnen ein individuelles Schulungsprogramm entwickeln, das genau auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten ist.

3-tägige Seminare (20 Stunden)

Eine kleine, nicht abschließende Auswahl an Unternehmen, deren Mitarbeiter wir erfolgreich in Workshops geschult haben, finden Sie unter Referenzen unter dem Punkt Fort/Weiterbildung.